Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für:
Erstgespräche
3 Sitzungen (á 50 Min) für Diagnostik und Indikationsstellung
Probatorische Sitzungen
4 Sitzungen á 50 Min. bis zum Beginn einer Lang- oder Kurzzeittherapie
Akutbehandlung
12 Sitzungen á 50 Min.
Die Akutbehandlung ist eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung im Anschluss an die Erstgespräche. Sie soll in akuten psychischen Krisen und Ausnahmezuständen zu entlasten und einer Chronifizierung vorzubeugen.
Analytische Psychotherapie
Einzelsitzungen 160 – max. 240/300 Stunden
2-3 Sitzungen pro Woche
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Einzelsitzungen 60 – max. 100 Stunden
1-2 Sitzungen pro Woche
Kurztherapie
12 Sitzungen und ggf. 12 weitere Sitzungen auf Antrag
1 Sitzung pro Woche
Private Krankenkassen übernehmen ebenfalls die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen, jedoch ist deren Umfang abhängig vom jeweiligen Vertrag, den der Versicherte mit seiner Kasse geschlossen hat.